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Information zur Bildschirm-Arbeitsbrille
MitarbeiterInnen, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, kann – bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit – eine Bildschirm-Arbeitsbrille zur Verfügung gestellt werden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss Bildschirmarbeit im Sinne des Gesetzes vorliegen (täglich durchschnittlich mindestens zwei Stunden durchgehend oder mindestens drei Stunden insgesamt). Das muss von der direkten Führungskraft bestätigt werden.
- Die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille muss von der Arbeitsmedizinerin am Formular bestätigt werden.
- MitarbeiterInnen müssen sich von einer/m AugenärztIn untersuchen lassen und das Formular vorlegen, damit sie/er den für sie/ihn bestimmten Abschnitt lesen kann.
- Seitens der Wohnservice Wien GesmbH werden tatsächliche Kosten bis zur Höhe von max. € 220,– refundiert.
- MitarbeiterInnen lassen sich die Brille anfertigen, bezahlen sie und übermitteln dann
- das Formular (findest Du hier als PDF-Datei)
- die augenärztliche Verschreibung
- die Rechnung des Optikers (die nicht älter als einen Monat sein darf)
im Original an die „Finanzabteilung“. Bitte geben Sie die Kontonummer für die Überweisung des zu refundierenden Betrages an, Sie erhalten diesen anschließend auf Ihr Konto gutgeschrieben.