Solidaritätserklärung des Betriebsrates der Wohnservice Wien Ges.m.b.H
Letzte Woche wurde bekannt, dass die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle plant, welche eine de facto Abschaffung der Freizeitpädagogik an den öffentlichen Schulen bedeuten würde. Derzeit werden Kinder in Wiener Pflichtschulen am Nachmittag von Freizeitpädagog*innen der BIM (Bildung im Mittelpunkt Ges.m.b.H) betreut. Sie haben den Auftrag die Kinder in ihrem Sozialverhalten zu fördern und sinnvolle Freizeit für Kinder sicher zu stellen.
In dem neuen Gesetzesentwurf scheint Freizeit für Kinder nicht mehr vorgesehen. Die Freizeitpädagog*innen sollen offenbar die Löcher stopfen die der Personalmangel an Lehrer*innen hervorruft. Sie sollen als „Assistenzpädagogen“ in das Schulsystem übernommen werden. Mit der Hälfte der aktuellen Ausbildung (1 Semester statt aktuell 2!), viel schlechterer Bezahlung und Rahmenbedingungen. Zu Recht wehren sich daher die Kolleg*innen von Bildung im Mittelpunkt!
Aber auch alle Menschen mit schulpflichtigen Kindern in Wien, also auch Kolleg*innen der Wohnservice bzw. deren Kinder im Pflichtschulalter, sind negativ betroffen. Denn schlechtere Qualität im Care-Bereich bzw. Bildungswesen bedeutet größere Belastung der Familien und die Vereinbarkeit von Job und Kindern verschlechtert sich weiter.
Diese Gesetzesnovelle, soll wie fast immer bei Verschlechterungen im Bildungsbereich, ūberfallsartig in einem Schnellverfahren über den Sommer beschlossen werden und ab dem übernächsten Schuljahr gelten. Offenbar soll verhindert werden, dass sich Freizeitpädagog*innen, aber auch Eltern und Lehrer*innen – wir alle brauchen qualifizierte Kolleg*innen in den Schulen -gemeinsam wehren.
Wir solidarisieren uns daher mit den angekündigten und allen folgenden Widerstandsaktionen der Freizeitpädagog*innen der BIM und unterstützen alle ihrer Forderungen!
Die Kinder, Freizeitpädagog*innen und Lehrer*innen haben gute Lern- und Entwicklungsbedingungen bzw. Arbeitsbedingungen verdient!
Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen
Die Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen könnt Ihr hier als PDF Datei herunterladen.
Punkt eins behandelt die Veröffentlichung von Bildmaterial. Dabei war es uns wichtig folgenden Unterschied deutlich zu machen:
Einerseits gibt es Fotos die im Rahmen von Veranstaltungen, Messen etc. gemacht werden, und im Wesentlichen die Arbeit der Wohnsvervice Wien dokumentieren (und dann beispielsweise in der Fotogalerie der wohnpartner Homepage landen).
Andererseits gibt es gestellte Werbefotos die für Folder, Plakate, Printmedien, etc. aufbereitet werden. Diese sind von der Zustimmungserklärung nicht umfasst, und selbstverständlich weiterhin freiwillig, wie Herr Mag. Neundlinger zusichert.
Ein von uns vorgeschlagener Satz, der dies auch in der Zustimmungserklärung deutlich gemacht hätte, hat es leider nicht hineingeschafft. Das ändert aber nichts daran, dass es die persönliche Entscheidung eines/einer jeden Einzelnen bleibt, ob er/sie sich für Werbematerialaufnahmen zur Verfügung stellt. Falls dem so ist, ist es ratsam Art und Ausmaß des Werbematerials im Vorhinein zu vereinbaren.
Punkt zwei behandelt „eigentümliche geistige Schöpfungen“. Hier war uns wichtig festzuhalten, dass alle Rechte bei dem/der Urheber*in bleiben. Eine entsprechende Formulierung wurde ergänzt.
Informationen zur Apothekenbestellung über den Betriebsrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Betriebsrat organisiert regelmäßig Apothekenbestellungen. Die Termine senden wir im Rahmen unseres Newsletters – „Informationen vom Betriebsrat“ aus.
Die Vergünstigung beträgt bis zu 20% des regulären Preises. Achtung! Gilt nicht für alle Produkte!
Bitte schickt uns Eure Bestellung an [email protected] unter Angabe folgender Details:
- Genaue Produktbezeichnung (oft gibt es unterschiedliche Varianten)
- gewünschte Anzahl
- Packungsgröße (stk, ml, Beutel, etc.)
- bei rezeptpflichtigen Medikamenten schickt uns bitte den Scan des Rezeptes mit. Es ist auch möglich, über ELGA gespeicherte Rezepte bei der Bestellung anzugeben.
Ihr könnt alle Produkte bestellen, die in Apotheken erhältlich sind. Selbstverständlich könnt ihr neben Medikamenten auch Pflege und Beautyprodukte beziehen. Für Familie und Freunde kann gerne mitbestellt werden!
Sobald die Ware eingetroffen ist, bekommt ihr von uns eine E-Mail und die Kontodaten des Betriebsratskontos, mit der Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrags. Die Bestellungen werden im Haus ausgeteilt, oder liegen zur Abholung auf der Ablage vor dem Betriebsratsbüro im 1. Stock.
Information zur Benützung des Blogs
Gute Nachricht, der Blog kann wieder abonniert werden! Wir verwenden dafür follow.it. Solltet Ihr zu diesem Programm Fragen haben, findet Ihr Antworten unter follow.it | Feedburner Alternative – Get more readers
Wenn Ihr die Beiträge abonniert, bekommt Ihr eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neuer Artikel erscheint.
Es ist auch nicht kompliziert. Ihr könnt auf der rechten Seite Eure E-Mail-Adresse eingeben und auf „Weiter“ klicken. Ihr bekommt auf diese E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink. Wenn Ihr Euer Abonnement aktiviert habt, seid Ihr dabei.
Wir hoffen, dass der Blog zur Kommunikation beiträgt. Ihr könnt gerne Themen vorschlagen, die wir am Blog behandeln sollen.
Dienstverhinderung
Alle Arbeitnehmer*innen behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Wichtige persönliche Gründe können beispielsweise sein:
- Familiäre Gründe (Hochzeit eines Kindes, Begräbnis von nahen Angehörigen, …)
- Öffentliche Pflichten (Zeugenladung, Gerichtstermin, …))
- Faktische Verhinderungen (Hochwasser, Schneechaos, Störung in der U-Bahn, …)
Für eine Störung, wie in der S-Bahn am 13.04.2023 und in die U3 am 19.04.2023, könnt Ihr nichts und soll die Dauer der Verspätung daher – innerhalb der fiktiven Normalarbeitszeit – als Arbeitszeit gelten.
Ein Beispiel: Dein Dienst beginnt um 8 Uhr und Du kommst wegen die U-Bahn-Störung erst um 8:20 Uhr in der Firma an.
In der Zeiterfassung soll diese Zeit so festgehalten werden: 8.00-8.20 dv
Wenn ihr an dem Tag keinen fixen Dienstbeginn oder Termin habt und im Rahmen der Gleitzeit um beispielsweise 9 Uhr zu arbeiten begonnen hättet, aufgrund der Verspätung allerdings erst um 9:40 Uhr am Arbeitsplatz angekommen seid, ist der Zeitraum eurer Dienstverhinderung 9:00 – 9:40 Uhr.
Wichtig: Dienstverhinderungen können laut BV nur innerhalb der fiktiven Normalarbeitszeit geltend gemacht werden!
So wie andere Dienstverhinderungen gehören auch faktische Verhinderungen bestmöglich belegt. Gerne kann hierzu von den Verkehrsbetrieben eine Bestätigung eingeholt werden, wobei Störungen dieser Art in der Regel im Internet bereits publiziert werden.
Die Wiener Linien informieren über aktuellen Störungen in Echtzeit unter https://f59.at/stoerungen/
Verspätungsbestätigungen können per E-Mail an ‚[email protected]‘ und für Züge der ÖBB bis 7 Tage nach der Fahrt unter Verspätungsbestätigung – ÖBB (oebb.at) angefordert werden.