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Archiv der Kategorie: Intern
Kollektivverträge, Gehaltstabellen
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2021
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2022
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2023
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2024
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation 2022
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2023
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2024
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2025
Kollektivvertrag Gemeinnützige Wohnungswirtschaft 2023
Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen
Die Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen könnt Ihr hier als PDF Datei herunterladen.
Punkt eins behandelt die Veröffentlichung von Bildmaterial. Dabei war es uns wichtig folgenden Unterschied deutlich zu machen:
Einerseits gibt es Fotos die im Rahmen von Veranstaltungen, Messen etc. gemacht werden, und im Wesentlichen die Arbeit der Wohnsvervice Wien dokumentieren (und dann beispielsweise in der Fotogalerie der wohnpartner Homepage landen).
Andererseits gibt es gestellte Werbefotos die für Folder, Plakate, Printmedien, etc. aufbereitet werden. Diese sind von der Zustimmungserklärung nicht umfasst, und selbstverständlich weiterhin freiwillig, wie Herr Mag. Neundlinger zusichert.
Ein von uns vorgeschlagener Satz, der dies auch in der Zustimmungserklärung deutlich gemacht hätte, hat es leider nicht hineingeschafft. Das ändert aber nichts daran, dass es die persönliche Entscheidung eines/einer jeden Einzelnen bleibt, ob er/sie sich für Werbematerialaufnahmen zur Verfügung stellt. Falls dem so ist, ist es ratsam Art und Ausmaß des Werbematerials im Vorhinein zu vereinbaren.
Punkt zwei behandelt „eigentümliche geistige Schöpfungen“. Hier war uns wichtig festzuhalten, dass alle Rechte bei dem/der Urheber*in bleiben. Eine entsprechende Formulierung wurde ergänzt.
Gespräche mit Vorgesetzten
Wir möchten euch darüber informieren, dass ihr jederzeit die Möglichkeit und das Recht habt zu Gesprächen mit Vorgesetzten eine zweite Person mitzunehmen, um Missverständnissen vorzubeugen.
Um die Möglichkeit von Missverständnissen möglichst klein zu halten empfiehlt es sich außerdem das Setting transparent zu gestalten. Es sollte vorher geklärt werden wer aller am Gespräch teilnehmen, und was Gegenstand des Gespräches sein wird.
Selbstverständlich könnt ihr auch jederzeit eine Betriebsrätin bzw. einen Betriebsrat Eures Vertrauens zu Gesprächen mitnehmen.