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Archiv für das Jahr: 2021

Fr. Dr. Katrin Kollegger stellt sich vor

Frau Dr. Kollegger ist jeden Mittwoch im Büro der Arbeitsmedizinerin erreichbar.
Ort: 3., Guglgasse 7-9 im 2. Stock

Ihr könnt dann jeden Mittwoch, in der Zeit zwischen 13.00 und 16.00 Uhr zu ihr kommen.

Hier findet ihr die persönliche Vorstellung von Frau Dr.in Baumgartner:

Steckbrief Kollegger

Wir haben einige Fragen und Antworten für Euch zusammengefasst:

Muss ich einen Termin vereinbaren, oder darf ich einfach vorbeikommen?
Vorerst wird die Ärztin ohne Terminvergabe arbeiten. Das heißt, ihr könnt zwischen 13.00 und 16.00 Uhr einfach zu ihr kommen. Falls gerade jemand bei ihr ist, könnt ihr in der Kaffeeküche warten.

Kann mich die Ärztin krank melden?
Leider nein. Das kann nur der/die Hausarzt/Hausärztin.

Bekomme ich bei der Ärztin ein Rezept oder Medikamente?
Die Ärztin darf keine Rezepte ausstellen und hat keine Medikamente im Büro. Ihr könnt Euch aber von ihr untersuchen lassen und sie kann Euch auch zu Medikamenten beraten. Das Rezept stellt Euch dann der/die Hausarzt/Hausärztin aus.

Womit kann ich zur Ärztin gehen?
Ihr könnt mit allen Beschwerden und medizinischen Fragen zur Ärztin gehen. Frau Baumgartner kann Euch zusätzlich zum arbeitsmedizinischen Schwerpukt auch zu Prävention und Ernährung beraten. Die Ärztin ist Allgemeinmedizinerin und bringt besonders viel Erfahrung im orthopädischen Bereich mit. Ihr müsst keine akuten Beschwerden haben, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ist die Beratung durch die Ärztin Arbeitszeit?
Ja!

Wer erfährt davon, was ich mit der Ärztin bespreche?
Absolut niemand. Die Ärztin ist, wie alle Mediziner_innen gesetzlich an die Schweigepflicht gebunden.

Ich möchte mich vor oder nach der Impfaktion impfen lassen. Kann mich Fr. Dr.in Baumgartner impfen?
Ja, gerne! Bitte wendet Euch aber zuerst an den Betriebsrat, damit sichergestellt ist, dass auch der Impfstoff im Haus ist.

Arbeitspsychologin

Unsere Arbeitspsychologin, Frau Mag.a Priesner, orientiert sich neu und steht für arbeitspsychologische Beratungen leider nicht mehr zur Verfügung. Sobald das Unternehmen eine neue Psychologin beauftragt hat, erfährt Ihr es hier.

Familienbonus: bitte beachten!

hier einige wichtige Infos zum Familienbonus:

Familienbonus: Das gilt es zu beachten

Wer den Familienbonus über den Arbeitgeber bezieht, muss ihn beim Steuerausgleich nochmals beantragen – sonst droht Rückzahlung

Viele ArbeitnehmerInnen werden in den kommenden Wochen eine ArbeitnehmerInnen-Veranlagung (früher: Steuerausgleich) machen. Erstmals können Eltern bei ihrem Steuerausgleich den „Familienbonus plus“ beantragen und so einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind erhalten. Um keine böse Überraschung zu erleben, müssen aber beim Familienbonus einige Punkte beachtet werden. oegb.at hat die wichtigsten Informationen für Eltern zusammengefasst.

Familienbonus über Gehaltsabrechnung

Viele ArbeitnehmerInnen haben den Familienbonus bereits letztes Jahr über die Gehaltsabrechnung berücksichtigen/auszahlen lassen. Ganz wichtig: Sie müssen diesen trotzdem auch im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung noch einmal beantragen. Tun sie das nicht, droht eine Rückzahlung an das Finanzamt.

“Wahlfreiheit giblt auch für getrenntlebende Eltern.”

Aufteilung zwischen den Eltern

Die Wahlfreiheit ermöglicht den Eltern, den Steuervorteil optimal zu nützen. Bei mehreren Kindern können sie auch entscheiden, welche Variante für welches Kind (z.B. halbe-halbe für ein Kind und ein ganzer Familienbonus für das andere Kind) gewählt wird. Die Wahlfreiheit gilt auch für getrenntlebende Eltern.

Es gibt drei verschiedene Varianten für die Aufteilung:

„Mama*-Papa*-Kind“-Familie

Wenn die Eltern in einer Partnerschaft und im gemeinsamen Haushalt leben, dann ist es möglich, dass die Mutter oder der Vater bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung den vollen Familienbonus beantragt oder beide halbe-halbe machen.

2. Eltern leben getrennt, Unterhaltsabsetzbetrag gebührt

Die zweite Variante ist: Die Eltern sind getrennt, ein Elternteil zahlt Unterhalt. Auch da ist die Wahlfreiheit gegeben: Entweder voll bei der Mutter, voll beim Vater oder halbe-halbe (im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung).

3. Eltern leben getrennt, kein Unterhalt

Falls der Unterhalt nicht geleistet wird und die unterhaltsverpflichtende Person den Familienbonus nicht erhalten kann, dann beantragt die Person, die Familienbeihilfe bezieht, den vollen Familienbonus. Gut zu wissen – in diesem Fall: Sogar der Stiefvater oder die Stiefmutter kann den Familienbonus beantragen. Voraussetzung dafür ist aber eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft. Eine Lebensgemeinschaft muss jedoch für mehr als sechs Monate in einem Kalenderjahr bestehen.

Können sich die Eltern nicht über die Aufteilung des Familienbonus einigen, dann gebühren beiden Elternteilen je 50 Prozent. Wer glaubt, seiner oder ihrem ehemaligen PartnerIn eines „auswischen“ zu können, der irrt. Beantragt nämlich ein getrennter Elternteil den ganzen Familienbonus, der anderen den halben, muss Ersterer mit einer Steuerrückzahlung rechnen.

“Wenn jemand wenig verdient, kann es sein, dass kein Familienbonus zusteht.”

Das Beste herausholen

Bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung ist zu beachten, dass man möglichst viel Geld herausholt. Wie das am besten funktioniert, ist abhängig von den Einkommensverhältnissen: Wenn jemand wenig verdient, kann es sein, dass ihm/ihr kein Familienbonus zusteht. Dann wäre es klüger, wenn der andere Elternteil den Familienbonus beantragt – auch wenn beide getrennt sind.

Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Er wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die ArbeitnehmerInnenveranlagung.

Höhe bis zum 18. Geburtstag:
1.500 Euro für jedes Kind pro Jahr oder 125 Euro pro Monat
Höhe nach dem 18. Geburtstag:
500,16 Euro für jedes Kind pro Jahr oder 41,68 Euro pro Monat

Der AlleinverdienerInnen-, AlleinerzieherInnen-, Unterhaltsabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag bleiben unverändert erhalten.

Familienbonus plus – weitere Fakten

Bis zu einem Bruttolohn von 1.099 Euro kann man keinen Familienbonus erhalten.
Für AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen mit niedrigen Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr.
Bei einem Bruttolohn von beispielsweise 1.255 Euro kann man den halben Familienbonus plus für ein Kind nur im Zuge der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung und leider nur zum Teil erhalten (400 Euro/Jahr).
Wenn das Gehalt mindestens 1.394 Euro brutto ausmacht, dann ist ein halber Familienbonus für ein Kind im Ausmaß von 62,50 Euro monatlich möglich.
Wirkt sich der Familienbonus nicht zur Gänze in der Lohnverrechnung aus, sind zusätzlich bis zu 400 Euro (bzw. 33 Euro monatlich) Negativsteuer im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung möglich.

Excel-Vorlage Zeitaufzeichnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben eine ganz praktische Excel-Vorlage zur Zeitaufzeichnung im Netz gefunden und stellen sie Euch hier zum Download zur Verfügung.

Das ist keine “offizielle Vorlage” des Unternehmens, kann aber verwendet werden, falls jemand noch mit Zetteln arbeitet und keine anderes Formular zur Eintragung verwendet wird.

Zeitaufzeichnung Vorlage

Mit kollegialen Grüßen,

Euer Betriebsratsteam

Datenschutzerklärung für den Betriebsrat der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzer_innenfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer_innen und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung

I. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

Betriebsrat Wohnservice Wien Ges.m.b.H. – Vorsitzende

Marianna Mollay
Guglgasse 7-9, 1. Stock
1030Wien
Österreich

Telefon: 01-24503-25880
E-Mail: [email protected]

Datenschutzbeauftragte des Betriebsrats sind diese Personen in folgender Vertretungsreihenfolge

Irene Mötzl 
Telefon: 01-24503-21961
E-Mail: [email protected]

Stella Vötsch Stellvertretung
Telefon: 01-24503-15085
E-Mail: [email protected]

II. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer_innen und Betroffenen das Recht

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von Ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter_innen/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die Sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger_innen, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der/die Nutzer_in ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger_innen.

Ebenfalls haben die Nutzer_innen und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

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Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

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Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzer_innenfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

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Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

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Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

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Sofern Sie per Kontaktformular(wird derzeit nicht angeboten) oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

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