Das Betriebsrats-Team 2011-2014
Irene Müller Betriebsratsvorsitzendewp 17_18_19Gerechtichkeit und Solidarität sind mir ein großes Anliegen. In unterschiedlichen Kampagnen (gegen Rassismus, für Verbesserungen im Bildungssystem, gegen Sozialabbau…), habe ich die Erfahrung gemacht, dass man umso mehr erreichen kann, je mehr Menschen sich aktiv beteiligen. Für die Betriebsratsarbeit ist mir wichtig, gemeinsam mit möglichst vielen KollegInnen für ArbeitnehmerInnenrechte und Verbesserungen einzutreten. | |
Marianna Mollay Stv. BetriebsratsvorsitzendeWohnberatungBetriebsrätin zu sein bedeutet für mich faire Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Arbeitszeit muss gerecht eingeteilt und bezahlt werden. Ich will mich gegen Sparmaßnahmen einsetzen. Arbeit soll Freude machen, das ist aber nur dann möglich, wenn die Gesundheit der MitarbeiterInnen erhalten bleibt. Ich freue mich auf die Teamarbeit mit meinen BetriebsratskollegInnen! | |
Barbara Schwarz Schriftführerinwp 14_15_16Ich halte einen aktiven Betriebsrat für einen essentiellen Bestandteil eines erfolgreichen Unternehmens. Transparenz, Kommunikation, Solidarität und Engagement sind mir in der Betriebsratsarbeit wichtig. BetriebsrätInnen sollen vertrauensvolle AnsprechpartnerInnen für die Anliegen aller MitarbeiterInnen sein und sich stark für die Interessen der Belegschaft einsetzen. | |
Hubert Lazelberger Kassierwp 13_23Ich sehe in der Arbeit des Betriebsrats ein wichtiges Instrument der Interessensvertretung. Daher setze ich mich für alle Angelegenheiten ein, die sich aus einer solidarischen Grundlage ableiten lassen. Ebenso möchte ich neue Perspektiven aufgreifen um unsere Arbeitsbedingungen im Interesse der Belegschaftmitzugestalten und zu optimieren. | |
Wolfgang Weilharterwp 14_15_16Ich kandidiere als Betriebsrat, um auf diese Weise die Initiative, den Schwung und die Eigenständigkeit der Liste be-wsw zu unterstützen. |
Ticketservice: Die ÖGB-Kartenstelle
Die Kartenstelle bietet allen ÖGB-Mitgliedern bis zu dreißigprozentige Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen an. Das Angebot umfasst fast alle Bereiche der Wiener Kulturszene.
Zudem gibt es für alle Fußball-Ländermatches ermäßigte Eintrittskarten.
ÖGB-Kartenstelle, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Tel. (01) 53 444 39/673, 675, 677, 679, 681
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 16.00 Uhr; Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr;
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Alle Angebote der Kartenstelle gibt es unter
kartenstelle.oegb.at
Cult & Card
Das ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service.
Im Magazin „cult&card“ findet Ihr immer aktuelle Angebote über das umfangreiche und umfassende Kulturprogramm der ÖGB-Kartenstelle, sowie Seminarangebote für Ihre Weiterbildung und Angebote für einen gemütlichen Besuch bei Vernissagen.
Für viele Veranstaltungen erhaltet Ihr Ermäßigungen!
Cult & Card zum Download (kann ein wenig dauern bis hochgeladen wird)
Aktuelle Konzertabos zum Download (kann ein wenig dauern bis hochgeladen wird)
Beim Kartenbezug bitte Deine Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen!
Was ist ein Kollektivvertrag
Viele Arbeitnehmer/-innen glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer/-innen werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (oder ähnlichen Normen) von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. In den Kollektivverträgen werden sowohl die Höhe, als auch der Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt.
Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).
Was ist ein Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeber-Seite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.
Ein Kollektivvertrag
- schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche,
- verhindert, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können,
- schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und
- sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.
Welcher Kollektivvertrag gilt?
Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.
Mindestlohn
Es gibt keinen gesetzlich garantierten Mindestlohn. Rechtsgültige Mindestlöhne der einzelnen Branchen werden aber von den Gewerkschaften für die Arbeitnehmer/-innen mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer/-innen in der jeweiligen Branche. So werden die Arbeitnehmer/-innen vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt.
Unterschiede zwischen Kollektivverträgen
Mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge für die Arbeitnehmer/-innen in ihrer Branche aushandeln. Metallarbeiter/-innen oder Privatangestellte haben daher bessere Kollektivverträge als Mitarbeiter/-innen im Gastgewerbe.
Gewerkschaftsmitgliedschaft – was bringt es Dir?
Die Gewerkschaft GPA bietet Mitgliedern Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis, einem Praktikum oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion. Auch die Hinterbliebenen eines Mitglieds können Leistungen in Anspruch nehmen.
Unentgeltlicher Rechtsschutz kann für folgende Angelegenheiten gewährt werden:
● Rechtsberatung
● Vertretung vor Gerichten (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
● Vertretung vor Behörden und Ämtern (Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung usw.)
● Rechtshilfe in Insolvenzverfahren
● Durchführung von Interventionen
● Unterstützung in Exekutionsverfahren
Bei Bedarf wird Dir kostenlos ein*e Rechtsvertreter*in zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren und Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen. Vorab ist schriftlich oder mündlich ein Antrag zu stellen.
Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten, entsprechender Beitragsleistung und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen. Infos zum Rechtsschutz findest Du hier
GPA-BERUFSSCHUTZ
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Als Mitglied bei der Gewerkschaft GPA profitierst Du von einer einzigartigen Form der beruflichen Sicherheit und Vorsorge:
Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro, wenn Sie als GPA-Mitglied im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen Dienstgeber*in) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außer gerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Berufsrechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro, wenn Du als GPA-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Du in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hast, geltend machst. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung.
Hilfe auch bei Mobbing
Die Versicherung übernimmt Kosten bis zu je 350 Euro jährlich für anwaltliche und psychologische Beratung, wenn Du als GPA-Mitglied von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen bist.
Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten, entsprechender Beitragsleistung und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen. Alle Infos dazu hier.
SOLIDARITÄTSVERSICHERUNG
(Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG)
Invaliditätsversicherung
Im Falle einer freizeitbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität die dem Grad entsprechende anteilige Leistung):
Bei einer Mitgliedschaft von
mindestens 3 bis 10 Jahren…………………………… EUR 3.200,–
über 10 bis 25 Jahren ………………………………………EUR 4.800,–
über 25 Jahren ………………………………………………… EUR 6.400,–
Spitaltagegeld
Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhältst Du als aktives Mitglied und PensionistIn 4 Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Es werden maximal 308 Euro (für 77 Tage) ausbezahlt.
Voraussetzung: mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft , außer Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch keine 3 Jahre Mitglied sein können.
Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen
Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:
mindestens 3 bis 10 Jahre …………………………….. EUR 800,–
über 10 bis 25 Jahre………………………………………… EUR 1.000,–
über 25 Jahre …………………………………………………… EUR 1.200,–
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:
mindestens 3 bis 10 Jahre …………………………….. EUR 150,–
über 10 bis 20 Jahre……………………………………….. EUR 160,–
über 20 bis 30 Jahre……………………………………….. EUR 170,–
über 30 Jahre ………………………………………………….. EUR 180,–
Mitglieder, die bereits vor dem 01.01.1972 im Ruhestand waren, sind mit 102 Euro versichert.
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG
Anspruchsvoraussetzung: mindestens 24 gezahlte Vollbeiträge. Ausnahme: Jugendliche und Lehrlinge nur 12 gezahlte Vollbeiträge. Präsenzdiener und KindergeldbezieherInnen bekommen diese Zeiten angerechnet und müssen darüber hinaus 6 Vollbeiträge leisten.
SchülerInnen und StudentInnen sind nicht anspruchsberechtigt.
Höhe der Unterstützung: durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag x 4.
Beispiel: bei einem Mitgliedsbeitrag von 20 Euro beträgt die Unterstützung 80 Euro. Die Unterstützung wird mit Ende der Arbeitslosigkeit eingestellt. Für Details der Antragsstellung wende Dich bitte an das GPA-Service-Center unter +43 (0)5 0301
Dauer der Mitgliedschaft……….Dauer der Unterstützung
bis 10 Jahre…………………………………….. 3 Monate
10 bis 15 Jahre ………………………………..4 Monate
über 15 Jahre ………………………………….5 Monate
BERATUNGEN
Die Gewerkschaft GPA berät Dich umfassend in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist die GPA Deine kompetente Ansprechpartnerin, wenn es etwa um Fragen zur Sozialversicherung, zu Chancengleichheit von Männern und Frauen, zur Weiterbildung oder zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen geht.
Für Deine persönliche Beratung wende Dich an die Gewerkschaft GPA-djp
Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien
Telefon: +43 / (0)5 03 01-301
E-Mail: [email protected]
Web: www.gpa.at
DIE MITGLIEDER-CARD
Die CARD garantiert Ihnen umfassendes Service und kompetente Beratung in allen Fragen rund um das Thema Arbeit. Auch in der Freizeit können Mitglieder auf das Service zählen.
● Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen
● Günstiger Zugang zu Freizeit- und Sporteinrichtungen
● Besonders preiswerte Angebote für den Urlaub, von Hotels und Pensionen bis zu Ermäßigungen bei Reisebüros
Aktuelle Angebote findest Du hier
Information zur Bildschirm-Arbeitsbrille
MitarbeiterInnen, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, kann – bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit – eine Bildschirm-Arbeitsbrille zur Verfügung gestellt werden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss Bildschirmarbeit im Sinne des Gesetzes vorliegen (täglich durchschnittlich mindestens zwei Stunden durchgehend oder mindestens drei Stunden insgesamt). Das muss von der direkten Führungskraft bestätigt werden.
- Die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille muss von der Arbeitsmedizinerin am Formular bestätigt werden.
- MitarbeiterInnen müssen sich von einer/m AugenärztIn untersuchen lassen und das Formular vorlegen, damit sie/er den für sie/ihn bestimmten Abschnitt lesen kann.
- Seitens der Wohnservice Wien GesmbH werden tatsächliche Kosten bis zur Höhe von max. € 220,– refundiert.
- MitarbeiterInnen lassen sich die Brille anfertigen, bezahlen sie und übermitteln dann
- das Formular (findest Du hier als PDF-Datei)
- die augenärztliche Verschreibung
- die Rechnung des Optikers (die nicht älter als einen Monat sein darf)
im Original an die „Finanzabteilung“. Bitte geben Sie die Kontonummer für die Überweisung des zu refundierenden Betrages an, Sie erhalten diesen anschließend auf Ihr Konto gutgeschrieben.