Ab dem 1. Jänner 2024 werden die Gehaltstabellen (unter der Berücksichtigung der I-Rate von 8,7 %) wie folgt erhöht:
- VWG 1: um 8,7 % + zuzüglich EUR 5,- Fixbetrag
- VWG 2: um 8,7 % + zuzüglich EUR 5,- Fixbetrag
- VWG 3: um 8,7 % + zuzüglich EUR 5,- Fixbetrag
- VWG 4: um 8,7 % + zuzüglich EUR 5,- Fixbetrag
- VWG 5: um 8,7 %
- VWG 6: um 8,7 %
Die Lehrlingseinkommen werden um jeweils 10 % erhöht.
Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulage (§ 6) werden um 8,7 % erhöht.
Weiters konnte auch für das Jahr 2024 ein zusätzlicher freier Tag (1/5 ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes) vereinbart werden.
Zum Rahmenrecht wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den verschiedensten Themen wie Einstufungen, All-in Verträge, Zuschläge, usw. beschäftigt.