Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen

Die Zustimmungserklärung zur Verwendung von Bildnissen meiner Person und Verwendung von geistigen Schöpfungen könnt Ihr hier als PDF Datei herunterladen.

Punkt eins behandelt die Veröffentlichung von Bildmaterial. Dabei war es uns wichtig folgenden Unterschied deutlich zu machen:

Einerseits gibt es Fotos die im Rahmen von Veranstaltungen, Messen etc. gemacht werden, und im Wesentlichen die Arbeit der Wohnsvervice Wien dokumentieren (und dann beispielsweise in der Fotogalerie der wohnpartner Homepage landen).

Andererseits gibt es gestellte Werbefotos die für Folder, Plakate, Printmedien, etc. aufbereitet werden. Diese sind von der Zustimmungserklärung nicht umfasst, und selbstverständlich weiterhin freiwillig, wie Herr Mag. Neundlinger zusichert.

Ein von uns vorgeschlagener Satz, der dies auch in der Zustimmungserklärung deutlich gemacht hätte, hat es leider nicht hineingeschafft. Das ändert aber nichts daran, dass es die persönliche Entscheidung eines/einer jeden Einzelnen bleibt, ob er/sie sich für Werbematerialaufnahmen zur Verfügung stellt. Falls dem so ist, ist es ratsam Art und Ausmaß des Werbematerials im Vorhinein zu vereinbaren.

Punkt zwei behandelt „eigentümliche geistige Schöpfungen“. Hier war uns wichtig festzuhalten, dass alle Rechte bei dem/der Urheber*in bleiben. Eine entsprechende Formulierung wurde ergänzt.

Informationen zur Apothekenbestellung über den Betriebsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Betriebsrat organisiert regelmäßig Apothekenbestellungen. Die Termine senden wir im Rahmen unseres Newsletters – „Informationen vom Betriebsrat“ aus.

Die Vergünstigung beträgt bis zu 20% des regulären Preises. Achtung! Gilt nicht für alle Produkte!

Bitte schickt uns Eure Bestellung an [email protected] unter Angabe folgender Details:

  • Genaue Produktbezeichnung (oft gibt es unterschiedliche Varianten)
  • gewünschte Anzahl
  • Packungsgröße (stk, ml, Beutel, etc.)
  • bei rezeptpflichtigen Medikamenten schickt uns bitte den Scan des Rezeptes mit. Es ist auch möglich, über ELGA gespeicherte Rezepte bei der Bestellung anzugeben.

Ihr könnt alle Produkte bestellen, die in Apotheken erhältlich sind. Selbstverständlich könnt ihr neben Medikamenten auch Pflege und Beautyprodukte beziehen. Für Familie und Freunde kann gerne mitbestellt werden!

Sobald die Ware eingetroffen ist, bekommt ihr von uns eine E-Mail und die Kontodaten des Betriebsratskontos, mit der Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrags. Die Bestellungen werden im Haus ausgeteilt, oder liegen zur Abholung auf der Ablage vor dem Betriebsratsbüro im 1. Stock.

Information zur Benützung des Blogs

Gute Nachricht, der Blog kann wieder abonniert werden! Wir verwenden dafür follow.it. Solltet Ihr zu diesem Programm Fragen haben, findet Ihr Antworten unter follow.it | Feedburner Alternative – Get more readers

Wenn Ihr die Beiträge abonniert, bekommt Ihr eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neuer Artikel erscheint.

Es ist auch nicht kompliziert. Ihr könnt auf der rechten Seite Eure E-Mail-Adresse eingeben und auf „Weiter“ klicken. Ihr bekommt auf diese E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink. Wenn Ihr Euer Abonnement aktiviert habt, seid Ihr dabei.

Wir hoffen, dass der Blog zur Kommunikation beiträgt. Ihr könnt gerne Themen vorschlagen, die wir am Blog behandeln sollen.

Dienstverhinderung

Alle Arbeitnehmer*innen behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für ver­hält­nis­mäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.

Wichtige persönliche Gründe können beispielsweise sein:

  • Familiäre Gründe (Hochzeit eines Kindes, Begräbnis von nahen Angehörigen, …)
  • Öffentliche Pflichten (Zeugenladung, Gerichtstermin, …))
  • Faktische Verhinderungen (Hochwasser, Schneechaos, Störung in der U-Bahn, …)

Für eine Störung, wie in der S-Bahn am 13.04.2023 und in die U3 am 19.04.2023, könnt Ihr nichts und soll die Dauer der Verspätung daher – innerhalb der fiktiven Normalarbeitszeit – als Arbeitszeit gelten.

Ein Beispiel: Dein Dienst beginnt um 8 Uhr und Du kommst wegen die U-Bahn-Störung erst um 8:20 Uhr in der Firma an.

In der Zeiterfassung soll diese Zeit so festgehalten werden: 8.00-8.20 dv

Wenn ihr an dem Tag keinen fixen Dienstbeginn oder Termin habt und im Rahmen der Gleitzeit um beispielsweise 9 Uhr zu arbeiten begonnen hättet, aufgrund der Verspätung allerdings erst um 9:40 Uhr am Arbeitsplatz angekommen seid, ist der Zeitraum eurer Dienstverhinderung 9:00 – 9:40 Uhr.

Wichtig: Dienstverhinderungen können laut BV nur innerhalb der fiktiven Normalarbeitszeit geltend gemacht werden!

So wie andere Dienstverhinderungen gehören auch faktische Verhinderungen bestmöglich belegt. Gerne kann hierzu von den Verkehrsbetrieben eine Bestätigung eingeholt werden, wobei Störungen dieser Art in der Regel im Internet bereits publiziert werden.

Die Wiener Linien informieren über aktuellen Störungen in Echtzeit unter https://f59.at/stoerungen/

Verspätungsbestätigungen können per E-Mail an ‚[email protected]‘ und für Züge der ÖBB bis 7 Tage nach der Fahrt unter Verspätungsbestätigung – ÖBB (oebb.at) angefordert werden.

Arbeits­unfall als Arbeit­nehmer*in

Ein Arbeitsunfall ist von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen zu unterscheiden. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nur, wenn der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Dazu zählt auch der Weg von und zur Arbeit.

In der beruflichen Tätig­keit gelten alle Un­fälle als Arbeits­un­fall

  • am Arbeitsplatz, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden, wenn die Schädigung überwiegend auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Dazu zählen auch Unfälle im Home-Office.
  • auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück.
  • auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte. Auch Fahrgemeinschaften sind geschützt.
  • auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Aus­bild­ungs­stätte zum Arzt und zurück.
  • auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause.
  • bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Be­rufs­ver­einig­ung­en (wie etwa AK oder ÖGB).
  • beim Besuch berufsbildender Kurse.
    ACHTUNG: Ausgenommen sind jedoch Seminare, die eine Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit oder die Vermittlung von Allgemeinwissen ohne direktem beruflichen Zu­sammen­hang zum Inhalt haben – auch wenn sie während der Arbeitszeit besucht werden.

Was ist bei einem Arbeits­un­fall sofort zu tun?

Verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber!

Vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, be­hand­elnd­er Arzt oder Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Un­fall­ver­sich­er­ungs­an­stalt (AUVA) geschickt wurde.

Un­fall am Weg zur Arbeit

Als Arbeitsunfall gelten auch Unfälle am Weg zur und von der Arbeit.

Falls es zu einem Unfall mit einer Verletzung auf dem direkten Weg zur Arbeit oder am Heimweg kommt – das sollten Sie tun:

Quelle: Arbeitsunfall als Arbeitnehmer/-in | Arbeiterkammer – 27.03.2023

Kontakt zum Betriebsrat
Telefon: 01 24503 25880
Büro: 1030, Guglgasse 7-9
1. Stock
E-Mail:
Betriebsrat
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Apothekenbestellung
Erreichbarkeit:
Marianna Mollay:
0676 8118 76174
Irene Mötzl:
0676 8118 21961
Peter Ronalter:
0676 8118 76124
Stella Vötsch:
0676 8118 15085
Christian Ricar:
0676 8118 11091
Özlem Kiyan:
0676 8118 76115
Erwin Rother:
01 24503 25932
Das Betriebsratsteam
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Martin Horvath Gewerkschaftssekretär
Telefon: 
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