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Grundsatzprogramm der Liste be-wsw 2014

Aktiv und konsequent!

Wir stehen für einen Betriebsrat, der sich aktiv und konsequent für die Interessen der Belegschaft einsetzt, sowohl bei allgemeinen Themen (z.B. Arbeitszeit, Gehälter, Datenschutz,…), als auch bei arbeitsrelevanten Fragen einzelner KollegInnen. Schutz und Stärkung von ArbeitnehmerInnenrechten gehören zu den zentralen Aufgaben eines Betriebsrates. Die Unterstützung durch den Betriebsrat muss in jedem Fall vertraulich sein.

Transparenz und gemeinsame Entscheidungen!

Als BetriebsrätInnen verstehen wir uns als Teil der Belegschaft und deren gewähltes Sprachrohr. Wir bringen Vorschläge ein, beziehen Stellung und organisieren die Diskussion und Entscheidungsfindung der KollegInnen. Wir verstehen uns als Delegierte, die in erster Linie nicht für die Belegschaft entscheiden, sondern Entscheidungen der KollegInnen – am besten gemeinsam – umsetzen. Um Entscheidungen treffen zu können, ist es notwendig, dass alle KollegInnen ausreichend über die jeweilige Situation im Unternehmen, die rechtlichen Möglichkeiten sowie über Inhalt und Verlauf von Gesprächen mit der Geschäftsführung informiert sind. In
gemeinsamen Betriebsversammlungen können Bedürfnisse, Probleme und Möglichkeiten diskutiert, sowie Entscheidungen demokratisch getroffen werden.
Die Einbindung möglichst vieler KollegInnen ist auch deswegen so wichtig, weil das unsere Durchsetzungsfähigkeit verbessert. Daher werden wir weiterhin regelmäßig Befragungen, Veranstaltungen und Versammlungen organisieren.

Solidarität – unsere Basis!

Wir wollen einen Betriebsrat, der für die Interessen aller MitarbeiterInnen der Wohnservice Wien Ges.m.bH. eintritt. Einzelne Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenn es unterschiedliche Bedürfnisse gibt, müssen diese solidarisch verhandelt und durchgesetzt werden. Auch die Kooperation und Solidarität mit Beschäftigten anderer Einrichtungen und Betriebe ist uns wichtig, da Arbeitsbedingungen und Lohngestaltung nicht allein betriebsintern bestimmt werden. Budgetkürzungen, Sozialabbau oder Arbeitskonflikte in anderen Betrieben haben langfristig genauso Auswirkungen auf unseren Betrieb. Solidarität stärkt die Position aller ArbeitnehmerInnen in Österreich, der Branche und nicht zuletzt im eigenen Unternehmen.
Das zeigt sich auch bei den jährlichen Verhandlungen zu den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen und Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit Gewerkschaft, BetriebsrätInnen und Beschäftigten anderer Betriebe, wollen wir weiterhin für Verbesserungen auf der kollektiven Ebene kämpfen.

Kein Platz für Diskriminierung und Ungleichbehandlung!

Unser Verständnis von Betriebsratsarbeit umfasst auch die Thematisierung und Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art. Niemand im Betrieb darf aufgrund von Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter oder anderer Unterschiede diskriminiert werden. Das gilt sowohl betriebsintern als auch im Arbeitsalltag im Umgang mit KundInnen, MieterInnen und KooperationspartnerInnen.
Ein aktiver Betriebsrat setzt in diesem Bereich präventive Maßnahmen und interveniert, um Betroffene zu schützen.
Auch unnachvollziehbare Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von KollegInnen (z.B. bei Gehalt, Bildungskarenz, Arbeitsgestaltung,…) sind auf Dauer schlecht für unser Arbeitsklima und die Arbeitszufriedenheit. Uns ist es daher wichtig maximale Fairness und (Entscheidungs-) Transparenz zu erwirken.

Arbeitsbedingungen verbessern, Rechte verteidigen!

In Zeiten immer größerer Anforderungen bei gleichzeitig knapper werdenden Mitteln nehmen überall Interessenskonflikte zwischen Belegschaft und Management zu. Das spiegelt sich nicht zuletzt auch in unterschiedlichen Haltungen in Bezug auf Rechtsansprüche (z.B. bei Arbeitszeit/Überstunden) von ArbeitnehmerInnen wider.
Hier stellt sich die Frage, wie ein Betriebsrat bzw. eine Belegschaft mit dieser Problematik umgeht. Wir sind der Meinung, dass Konflikten begegnet werden muss. Konstruktiv und möglichst ressourcenschonend, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Gespräche, Verhandlungen, Betriebsversammlungen, Intervention der Gewerkschaft, Arbeits- und Sozialgericht), auf gleicher Augenhöhe und ohne bereits bestehende Rechte und Errungenschaften aufzugeben.

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