Wahlprogramm be-wsw 2011
Aktiv und konsequent Wir wollen einen Betriebsrat, der sich aktiv und konsequent für die Interessen der Belegschaft einsetzt, sowohl bei allgemein relevanten Themen (z.B. Arbeitszeit, Gehälter, Betriebsvereinbarung), als auch bei arbeitsrechtlichen Fragen einzelner KollegInnen. Schutz und Stärkung von ArbeitnehmerInnenrechten gehören zu den zentralen Aufgaben eines Betriebsrates. Die Unterstützung durch den Betriebsrat muss immer vertraulich sein. | |
Transparenz und Mitbestimmung Als BetriebsrätInnen verstehen wir uns als Teil der Belegschaft und deren gewähltes Sprachrohr. Als Betriebsrat bringen wir Vorschläge ein, beziehen Stellung und organisieren die Diskussion und Entscheidungsfindung der Belegschaft. Wir verstehen uns als Delegierte der Belegschaft, die nicht in erster Linie für die Belegschaft entscheiden, sondern Entscheidungen der KollegInnen, am besten mit ihnen gemeinsam, umsetzen. Den Betriebsrat verstehen wir als Kollektiv. Das bedeutet, dass wir ein gleichberechtigtes und aktives Team sein wollen, das auch auf die Mitarbeit engagierter KollegInnen setzt, die kein (aktives) Mandat haben. | |
Kommunikation und Austausch Wir verstehen regelmäßige Betriebsversammlungen, Newsletter, Infomails, etc. als unerlässliche Instrumente für Austausch und Mitbestimmung der Belegschaft. Betriebsversammlungen bieten oft die einzige Möglichkeit sich mit KollegInnen anderer Bereiche und Teams auszutauschen. In gemeinsamen Betriebsversammlungen können Probleme und Bedürfnisse aufgegriffen und Handlungsmöglichkeiten diskutiert, und schließlich demokratisch entschieden werden. | |
Solidarität – unsere Basis Wir wollen einen Betriebsrat, der für die Interessen aller MitarbeiterInnen des Wohnservice Wien eintritt. Einzelne Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenn es unterschiedliche Bedürfnisse gibt, müssen diese gemeinsam und solidarisch verhandelt bzw. durchgesetzt werden. Auch die Kooperation und Solidarität mit Beschäftigten anderer Einrichtungen und Betriebe ist wichtig, da Arbeitsbedingungen und Lohngestaltung nicht allein betriebsintern bestimmt sind. Auch Budgetkürzungen oder Arbeitskonflikte in anderen Betrieben haben langfristig Auswirkungen auf unseren Betrieb. Solidarität mit Beschäftigten anderer Betriebe (besonders in gleichen oder verwandten Branchen) ist daher nötig. Sie stärkt die Position aller ArbeitnehmerInnen in der Branche, in der Stadt und nicht zuletzt im eigenen Unternehmen. | |
Kein Platz für Rassismus und Diskriminierung Unser Verständnis der Funktion von BetriebsrätInnen umfasst auch die Thematisierung und Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art. Niemand im Betrieb soll aufgrund von Herkunft, Sprachkenntnissen, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer Unterschiede diskriminiert werden. Ein aktiver, engagierter Betriebsrat setzt in diesem Bereich präventive Maßnahmen und interveniert, um Opfer von Diskriminierung zu unterstützen. | |
Gegen Krankmacher, wie Stress und Mobbing Arbeit darf nicht krank machen. Mobbing am Arbeitsplatz gehört zum Alltag, verursacht psychosomatische Störungen, seelischen Druck, Depressionen und führt zur Leistungsverlust. Wir sehen es als unsere Aufgabe uns präventiv und lösungsorientiert gegen Mobbing einzusetzen. |
Das Betriebsrats-Team 2011-2014
Irene Müller Betriebsratsvorsitzendewp 17_18_19Gerechtichkeit und Solidarität sind mir ein großes Anliegen. In unterschiedlichen Kampagnen (gegen Rassismus, für Verbesserungen im Bildungssystem, gegen Sozialabbau…), habe ich die Erfahrung gemacht, dass man umso mehr erreichen kann, je mehr Menschen sich aktiv beteiligen. Für die Betriebsratsarbeit ist mir wichtig, gemeinsam mit möglichst vielen KollegInnen für ArbeitnehmerInnenrechte und Verbesserungen einzutreten. | |
Marianna Mollay Stv. BetriebsratsvorsitzendeWohnberatungBetriebsrätin zu sein bedeutet für mich faire Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Arbeitszeit muss gerecht eingeteilt und bezahlt werden. Ich will mich gegen Sparmaßnahmen einsetzen. Arbeit soll Freude machen, das ist aber nur dann möglich, wenn die Gesundheit der MitarbeiterInnen erhalten bleibt. Ich freue mich auf die Teamarbeit mit meinen BetriebsratskollegInnen! | |
Barbara Schwarz Schriftführerinwp 14_15_16Ich halte einen aktiven Betriebsrat für einen essentiellen Bestandteil eines erfolgreichen Unternehmens. Transparenz, Kommunikation, Solidarität und Engagement sind mir in der Betriebsratsarbeit wichtig. BetriebsrätInnen sollen vertrauensvolle AnsprechpartnerInnen für die Anliegen aller MitarbeiterInnen sein und sich stark für die Interessen der Belegschaft einsetzen. | |
Hubert Lazelberger Kassierwp 13_23Ich sehe in der Arbeit des Betriebsrats ein wichtiges Instrument der Interessensvertretung. Daher setze ich mich für alle Angelegenheiten ein, die sich aus einer solidarischen Grundlage ableiten lassen. Ebenso möchte ich neue Perspektiven aufgreifen um unsere Arbeitsbedingungen im Interesse der Belegschaftmitzugestalten und zu optimieren. | |
Wolfgang Weilharterwp 14_15_16Ich kandidiere als Betriebsrat, um auf diese Weise die Initiative, den Schwung und die Eigenständigkeit der Liste be-wsw zu unterstützen. |
Ticketservice: Die ÖGB-Kartenstelle
Die Kartenstelle bietet allen ÖGB-Mitgliedern bis zu dreißigprozentige Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen an. Das Angebot umfasst fast alle Bereiche der Wiener Kulturszene.
Zudem gibt es für alle Fußball-Ländermatches ermäßigte Eintrittskarten.
ÖGB-Kartenstelle, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Tel. (01) 53 444 39/673, 675, 677, 679, 681
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 16.00 Uhr; Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr;
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
Alle Angebote der Kartenstelle gibt es unter
kartenstelle.oegb.at
Cult & Card
Das ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service.
Im Magazin „cult&card“ findet Ihr immer aktuelle Angebote über das umfangreiche und umfassende Kulturprogramm der ÖGB-Kartenstelle, sowie Seminarangebote für Ihre Weiterbildung und Angebote für einen gemütlichen Besuch bei Vernissagen.
Für viele Veranstaltungen erhaltet Ihr Ermäßigungen!
Cult & Card zum Download (kann ein wenig dauern bis hochgeladen wird)
Aktuelle Konzertabos zum Download (kann ein wenig dauern bis hochgeladen wird)
Beim Kartenbezug bitte Deine Gewerkschaftsmitgliedschaft nachweisen!
Was ist ein Kollektivvertrag
Viele Arbeitnehmer/-innen glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer/-innen werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (oder ähnlichen Normen) von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite ausgehandelt. In den Kollektivverträgen werden sowohl die Höhe, als auch der Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt.
Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).
Was ist ein Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeber-Seite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.
Ein Kollektivvertrag
- schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche,
- verhindert, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können,
- schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und
- sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.
Welcher Kollektivvertrag gilt?
Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.
Mindestlohn
Es gibt keinen gesetzlich garantierten Mindestlohn. Rechtsgültige Mindestlöhne der einzelnen Branchen werden aber von den Gewerkschaften für die Arbeitnehmer/-innen mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer/-innen in der jeweiligen Branche. So werden die Arbeitnehmer/-innen vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt.
Unterschiede zwischen Kollektivverträgen
Mitgliederstarke Gewerkschaften haben gegenüber den Arbeitgebern eine stärkere Verhandlungsposition und können daher vorteilhaftere Kollektivverträge für die Arbeitnehmer/-innen in ihrer Branche aushandeln. Metallarbeiter/-innen oder Privatangestellte haben daher bessere Kollektivverträge als Mitarbeiter/-innen im Gastgewerbe.