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Archiv für das Jahr: 2024
wohnpartner Teilbetriebsversammlung am 14.02.2024
Aktuelle Anliegen in Zusammenhang mit der Umstrukturierung
RLA – Kolleginnen
Unsere RLA – Kolleg*innen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Teams und Regionen. Ihr Beitrag zur täglichen Arbeit ist so unverzichtbar wie qualifiziert. Spätestens durch den Anstieg an Aufgaben und erweiterten Kompetenzen die von RLAs durch die Zusammenlegung mehrerer Teams gefordert werden, sehen wir eine Einstufung in die VG4 als logisch und mehr als gerechtfertigt.
Transparente Personalressourcen
Für uns ist Transparenz in Bezug auf Personalressourcen wichtig. Aktuell wissen wir nicht, ob die Ressourcen wieder aufgefüllt werden, wenn jemand geht oder Stunden reduziert. Wir wissen nicht auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien Personalstunden auf die Regionen verteilt werden. Diese Unsicherheit ist belastend. Wir brauchen daher Transparenz und Stabilität in Bezug auf Personalressourcen.
Transparenz bei Personalplanung sowie beim Aufgaben – Ressourcen – Verhältnis
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Personalplanung bzw. Personalressourcen sind in allen Regionen ein Thema – wenn auch unterschiedlich.
- Personalressourcen und Arbeitsbelastung
An einigen Standorten ist die Personalsituation sehr angespannt. Angebote müssen reduziert werden, Kolleg*innen fühlen sich stark belastet und zum Teil unter Druck. Dies führt zu einer Unzufriedenheit da den Bedürfnissen der Bewohner*innen nicht mehr adäquat nachgekommen werden kann.
- Unterstützung aus der Region für Engpässe an Standorten schwierig
Durch die Reduktion auf kleine Standortteams können Abgänge, Ausfälle und Bedarfsspitzen nicht mehr vor Ort kompensiert werden. Das macht uns sehr unflexibel, denn Personalausfälle entstehen oft plötzlich, ein Rückgriff auf Kolleg*innen in der Region ist in der Realität oft nicht handhabbar.
- Arbeit wird nicht gesehen
Obwohl für FMA am Standort ein Personalmangel offensichtlich ist, wird auf der Grundlage von FES-Aufzeichnungen eine ausreichende Personalabdeckung kolportiert. Kommuniziert wurde aber immer, dass das FES KEIN Arbeitszeit-Erfassungssystem ist, wozu es unserer Meinung nach (in der derzeitigen Form) auch nicht geeignet ist. Unsichtbare Arbeit und auch Reproduktionsarbeit wird selten bis gar nicht dokumentiert und ist dadurch nicht sichtbar.
- Zusätzliche Arbeitsaufträge
Neben der Arbeit an den Standorten kommen aktuell laufend Aufgaben über die Leistungsbereiche dazu. Hier fehlt die Transparenz in Bezug auf Planung und wie sich letztlich alles mit der Arbeit an den Standorten/in den Regionen ausgeht.
- Planung mit Wochenstunden nicht Köpfen
Aktuell ist nicht klar, ob Köpfe („ein Team darf nicht mehr als 10 Personen haben“) oder Personalstunden für die Berechnungen herangezogen werden. Personalstunden wären naheliegend, aber es fühlt sich an als würde nach Köpfen berechnet.
- Verhältnis von erfahrenen Kolleg*innen und neuen Kolleg*innen
Jede*r erfahrene*r Kolleg*in die wohnpartner verlässt, hinterlässt eine Lücke im Team, die von den verbliebenen Kolleg*innen gefüllt werden muss. Wissen geht verlorenZusätzlich dazu braucht es Ressourcen damit neue Kolleg*innen gut im Team ankommen können.
Es gibt ein großes Anliegen, ein besseres Augenmerk darauf zu haben, dass langjährige, geschätzte Kolleg*innen nicht unnötigerweise wohnpartner verlassen, zum Beispiel weil sich ihre Situation bei wp oder persönlich geändert hat, und es Bedarf an Teamwechsel, Teilzeit oder einer Weiterentwicklungsperspektive braucht.
Teilzeit
Wir benötigen Teilzeitmodelle, die gute Planbarkeit für die einzelnen Teams und Regionen ermöglichen sowie für jeden*n Einzelnen. Solche zusätzlich Teilzeitmodelle wären:
Ein fixer freier Tag, oder
eine „variable Teilzeit“ mit Reduktion der Wochenarbeitszeit in einer 5-Tage Woche.
Für Kolleg*innen mit Pflege- oder Betreuungspflichten braucht es eine Teilzeitmöglichkeit über die Elternteilzeit hinaus.
Die Frage, ob und welche Teilzeitmodelle bei wohnpartner angeboten werden betrifft uns als Belegschaft in mehrfacher Weise. Einer Vielzahl an Kolleg*innen braucht Teilzeit um berufliche Verpflichtungen und Privatleben zu vereinbaren. Gleichzeitig sind wir stark auf Teamarbeit ausgerichtet.
Teilzeitmodelle, die gute Planbarkeit für die einzelnen Teams und Regionen sowie für jede*n einzelnen bringen, sind eine win-win Situation.
Arbeiterkammerwahl 2024
Es ist wieder soweit, AK Mitglieder wählen im April 2024 das AK Parlament.
Aber was ist die AK?
Die Arbeiterkammer (AK) ist so etwas wie eine Anwältin für alle, die arbeiten gehen.
Verschiedene politische Gruppen haben verschiedene Ideen, wie man die Arbeitswelt verbessern kann. Sie wollen es bei der AK Wahl ins AK Parlament schaffen. Die Gruppe mit den meisten Wählerstimmen kann die meisten Personen ins AK Parlament schicken.
In Wien treten heuer 16 wahlwerbende Gruppen an
Wer diese Gruppen sind und was sie in den nächsten 5 Jahren tun wollen, könnt Ihr hier nachlesen.
Mit Eurer Stimme entscheidet Ihr, wer in der AK mitredet. Ihr beeinflusst, wer AK Präsidentin oder AK Präsident wird und was die AK in den nächsten 5 Jahren macht.
Du hast Anfang März sicher schon die Information, wie und wo Du wählen kannst, von der Arbeiterkammer erhalten.
Es wird in unserem Unternehmen für alle Kolleg*innen, die ihren Arbeitsplatz in der Wohnservice Zentrale haben, die Möglichkeit geben direkt im Betrieb zu wählen:
Mittwoch, 10.04.2024 von 08.00 bis 16.00 Uhr im Wahllokal 3., Guglgasse 7-9, 1. Stock. Raum 1.29 und
Mittwoch, 17.04.2024 von 08.00 bis 16.00 Uhr im Wahllokal 3., Guglgasse 7-9, 1. Stock. Raum 1.29
Wenn Du an diesen zwei Tagen wegen Urlaub oder Dienstreise nicht am Arbeitsplatz bist, kannst Du bis spätestens 7. April eine Wahlkarte beantragen. Darüber wurdest Du Anfang März in einem Brief bereits informiert.
Alle Kolleg*innen, die in ihren Arbeitsplatz nicht in der Wohnservice-Zentrale haben, bekommen ihre persönliche Wahlkarte direkt an den Arbeitsplatz zugestellt und können dann sofort wählen.
Wählen mit Wahlkarte
Du bekommst einen Brief mit Deiner Wahlkarte. So geht die Briefwahl:
- Kreuze an, wen Du wählen willst.
- Stecke die Stimmzettel ins blaue Kuvert.
- Stecke das blaue Kuvert ins weiße Rücksendekuvert. Klebe es gut zu.
- Wirf das weiße Kuvert in den nächsten Briefkasten!
Ist die Briefwahl geheim? Auf dem Kuvert steht ja mein Name…
Ja, die Briefwahl ist geheim.
So wird es gemacht:
- Schritt: Die Wahlbehörde hakt Deinen Namen auf der Wählerliste ab. Du muss wissen: Kommt der Brief von einer Person, die wählen darf? Deshalb steht Dein Name auf dem weißen Kuvert.
- Schritt: Jemand anderer holt die blauen Kuverts heraus. Auf denen steht kein Name. Alle Kuverts werden gut durchgemischt.
- Schritt: Danach werden die blauen Kuverts aufgemacht, die Stimmzettel herausgeholt und die Stimmen gezählt. Welcher Stimmzettel zu welchem weißen Kuvert gehört hat, weiß niemand.
Du hast Deine Wahlkarte verloren – was tun?
Du kannst Deine Stimme persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abgeben. Dafür brauchst Du nur einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen.
Hier noch der Link zu den FAQ´s zur AK Wahl
Kollektivverträge, Gehaltstabellen
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2021
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2022
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2023
Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation 2024
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation 2022
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2023
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2024
Gehaltstabelle Werbung und Marktkommunikation Gültig für WSW 2025
Kollektivvertrag Gemeinnützige Wohnungswirtschaft 2023
FSME Information
FSME – Zeckenschutzimpfung bei Wohnservice Wien
Allgemeines: Die Frühsommer – Meningoenzephalitis ist eine durch Zeckenbiss übertragene Infektionskrankheit. Österreich ist ein Hochrisikogebiet.
Grundimmunisierung:
1. Erste Impfung
2. 1-3 Monate nach Erstimpfung
3. 6-12 Monate nach der 2. Impfung
Dauer des Impfschutzes: mindestens 3 Jahre nach der Grundimmunisierung
Auffrischungsimpfungen: 1. Auffrischung nach 3 Jahren;
ab der 2. Auffrischung alle 5 Jahre bzw. für Personen über 60 Jahre alle 3 Jahre.
Bei Versäumnis der Auffrischung und bestehender vorangegangener Grundimmunisierung bzw. zumindest 2 Teilimpfungen genügt eine neuerliche Auffrischungsimpfung.
Bevorzugter Impftermin: ist die zeckenfreie Jahreszeit, möglichst bis April
Zusatzinformation: Empfohlen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
Keine Teilnahme an der Impfung:
- bei akuten fieberhaften Infekten
- bei Autoimmunkrankheiten – nur nach Rücksprache mit dem Arzt
Abstand zu anderen Impfungen: keiner notwendig
Hinweis: bitte bring zu Deinem Termin unbedingt vorhandene Impfzeugnisse/Impfpässe sowie die ausgefüllte Einverständniserklärung mit!
Achtung: Diese Impfung schützt nur gegen das FSME – Virus, nicht gegen die Borreliose, eine bakterielle Infektion, die auch von Zecken übertragen wird und antibiotisch behandelbar ist.
FSME Impfaktion
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der nächste Frühling steht vor der Tür, aktuell kann man es sich zwar nicht vorstellen, aber bald ist er da und mit ihm die Zecken.
Ihr könnt Euch ab sofort, am besten bis 1. März 2023 für die FSME-Impfaktion an diesen Terminen anmelden:
Mittwoch, 20. März 2024 von 13.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 17. April 2024 von 13.00 bis 16.30 Uhr
Die Kosten für den Impfstoff trägt der Betriebsratsfonds. Für Euch fallen keine Kosten an.
Geimpft wird von Frau Dr. Inhauser im Raum der Arbeitsmedizin in der Wohnservice Wien Zentrale (3., Guglgasse 7-9, 2. Stock).
Wir bitten um Eure Anmeldung unter [email protected]
Die Terminvergabe findet zwischen 13.00 und 16.30 Uhr statt. Da es oft zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommt, schicken wir Euch Euren persönlichen Impftermin 1 Woche vor der Impfung per E-Mail.
Solltet ihr an beiden Terminen nicht können, könnt ihr euch trotzdem anmelden und euch mit der Betriebsärztin, Frau Dr. Kollegger, einen gesonderten Termin ausmachen.
Bitte bringt auch die ausgefüllte Einverständniserklärung zu Eurer Impfung mit: