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Grundsatzprogramm der Liste be-wsw

Aktiv und konsequent!

Wir stehen für einen Betriebsrat, der sich aktiv und konsequent für die Interessen der Belegschaft einsetzt, sowohl bei allgemeinen Themen wie Arbeitszeit, Gehälter, Datenschutz, Kollektivvertrags-Angelegenheiten, als auch bei persönlichen arbeitsrelevanten Fragen einzelner Kolleg_innen.

Be-wsw versteht sich als Kollektiv, in dem sich jedeR gleichberechtigt und aktiv einbringt. Wo es möglich ist, ist uns auch die Einbindung engagierter Kolleg_innen ohne aktivem Betriebsratsmandat wichtig. Die Liste be-wsw fühlt sich der Verteidigung, Durchsetzung und Verbesserung von Arbeitnehmer_innenrechten verpflichtet!

Transparenz und gemeinsame Entscheidungen!

Als Betriebsrät_innen verstehen wir uns als Teil der Belegschaft und deren gewähltes Sprachrohr. Wir bringen Vorschläge ein, beziehen Stellung und organisieren Diskussion, Entscheidungsfindung sowie notwendige Aktionen. Wir verstehen uns als Vertretungsorgan, das nicht für, sondern mit Euch Entscheidungen trifft und – am besten gemeinsam – umsetzt. Dafür ist es unerlässlich, dass alle umfassend über die jeweilige Situation im Unternehmen, die Rechtsgrundlagen, Handlungsoptionen sowie über Inhalt und Verlauf von Verhandlungen informiert sind.

Betriebsversammlungen sind für uns ein wichtiger Ort, an dem aktuelle Themen und Probleme diskutiert und Beschlüsse demokratisch getroffen werden. Je mehr Kolleg_innen informiert sind und sich einbringen, umso eher können wir unsere Rechte und Interessen durchsetzen.

Solidarität – unsere Basis!

Wir wollen einen Betriebsrat, der für die Interessen aller Kolleg_innen der Wohnservice Wien Ges.m.b.H. eintritt.

Das gelingt, wenn unterschiedliche Bedürfnisse oder Forderungen einzelner Bereiche bzw. Abteilungen solidarisch verhandelt und von allen gemeinsam durchgesetzt werden – so kann verhindert werden, dass die Forderungen unterschiedlicher Bereiche als gegensätzlich dargestellt werden, Konflikte entstehen und die Durchsetzung unser aller Interessen erschwert wird.

Auch die Kooperation und Solidarität mit Beschäftigten und Betriebsrät_innen anderer Einrichtungen und Betriebe sowie gewerkschaftlichen Initiativen ist uns wichtig, denn Arbeitsbedingungen und Gehälter werden nicht allein betriebsintern bestimmt. Budgetkürzungen, Sozialabbau oder Arbeitskonflikte andernorts haben langfristig auch Auswirkungen auf uns. Nur betriebsübergreifend und gemeinsam mit Vielen können wir auf Angriffe oder drohende Verschlechterungen reagieren, beispielsweise bei Kollektivvertragsverhandlungen. Solidarität mit Beschäftigten anderer Unternehmen stärkt die Position aller Arbeitnehmer_innen.

Kein Platz für Diskriminierung und Ungleichbehandlung!

Unser Verständnis von Betriebsratsarbeit umfasst auch die Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art. Niemand im Betrieb darf aufgrund von Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung, Alter, Elternschaft oder aus anderen persönlichen Gründen benachteiligt werden. Auch ein Schutz vor Diskriminierung durch Kund_innen, Bewohner_innen oder Kooperationspartner_innen ist   notwendig. Für uns ist es daher wichtig, präventive Maßnahmen zu setzen und zu intervenieren, um betroffene Kolleg_innen zu schützen und zu unterstützen.

Auch Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von Kolleg_innen (z.B. bei Einstufung und Gehalt, Anspruch auf berufliche Auszeiten und Gewährung von Sozialleistungen sowie bei der Arbeitszeitgestaltung) sind inakzeptabel.

Wir halten es daher für notwendig, maximale Fairness und (Entscheidungs-) Transparenz zu erwirken. Diese Forderung entspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz und muss aus unserer Sicht in Betriebsvereinbarungen festgehalten und abgesichert werden.

Arbeitsbedingungen verbessern, Rechte verteidigen!

In Zeiten zunehmender Einsparungspolitik und steigender Arbeitserfordernisse nehmen auch Interessenskonflikte zwischen Belegschaft und Management bzw. Arbeitnehmer_innen und Arbeitgebervertreter_innen (auf Kollektivvertragsebene) zu. Das spiegelt sich nicht zuletzt auch in unterschiedlichen Haltungen in Bezug auf Rechtsansprüche von Arbeitnehmer_innen (z.B. bei Arbeitszeit/Überstunden oder Gehaltstransparenz) wider.

Androhungen der Aufkündigung von Kollektivverträgen und Forderungen nach Nulllohnrunden verdeutlichen diese Dynamik. Bestehende Rechte und Errungenschaften dürfen nicht für scheinbare Verbesserungen aufgegeben oder “gegenverhandelt” werden. Hier stellt sich die Frage, wie ein Betriebsrat bzw. eine Belegschaft mit dieser Problematik umgeht. Wir sind der Überzeugung, dass Konflikten begegnet werden muss: Konstruktiv und mit allen notwendigen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Dazu gehören Gespräche, Verhandlungen, Betriebsversammlungen, der Gang zum Arbeits- und Sozialgericht und gewerkschaftliche Maßnahmen bis hin zum Streik.Arbeitsrechtliche  Beratung und Unterstützung Um unseren Kolleg_innen eine rechtlich fundierte Beratung garantieren zu können, ist es für uns selbstverständlich, uns laufend arbeitsrechtlich weiterzubilden.

Wir sind uns unserer Verantwortung als Betriebsrät_innen bewusst und nehmen alle Anfragen, die an uns gerichtet werden sehr ernst.

Beratungen müssen dabei absolut vertraulich sein und die arbeitsrechtlichen Informationen aktuell und fundiert. Uns ist wichtig, dass jede/r Kollege/Kollegin uns schnell und direkt kontaktieren kann, um Beratung und Unterstützung zu erhalten. Die strategische Planung findet immer gemeinsam mit dem/der Kollegen/Kollegin statt. Wir handeln in eurem Auftrag und distanzieren uns von einer paternalistischen Haltung als Betriebsrat.

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